Investieren mit Köpfchen: Nutze den KEST-Verlustausgleich

Mit Wollsocken und einer Tasse Tee an meiner Seite sitze ich an meinem Schreibtisch und klopfe in die Tasten. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der Herbst einmarschiert.

Der Herbst erinnert mich daran, dass sich das Jahr langsam dem Ende zuneigt und es Zeit wird, einige Vorkehrungen zu treffen, was meine Geldanlage angeht.

Eine dieser Vorkehrungen ist, den KESt-Verlustausgleich im Auge zu behalten.

Der KESt-Verlustausgleich ist ein wichtiges steuerliches Thema, das viele in Österreich betreffen könnte. Sie betrifft nicht nur große Investoren, sondern auch viele Kleinanleger. Der Verlustausgleich wirft oft Fragen auf. Manchmal kontaktieren Bankberater zu kurzfristig zum Ende des Jahres, dass viele Anleger sich nicht mehr rechtzeitig vorbereiten können.

In diesem Blogartikel klären wir, was es mit dem KESt-Verlustausgleich auf sich hat und wie er funktioniert.

1. Was ist die KESt

Bevor wir uns näher mit dem Verlustausgleich befassen, lasst uns zunächst einen Blick darauf werfen, was die Kapitalertragsteuer eigentlich ist.

Die KESt ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die in Österreich erzielt werden. Kapitalerträge können aus verschiedenen Quellen stammen. Jene, die am besten bekannst sind, sind die Zinsen, die du für Ersparnisse auf Sparbüchern bekommst. Es gibt aber noch andere wie beispielsweise:

  • KESt auf Kursgewinne

Beispiel: Du hast im Jahr 2015 eine Aktie A zu einem Preis von € 100 gekauft. In diesem Jahr steht der Kurs bei € 190 und du beschließt, die Aktie zu verkaufen. Dein Kursgewinn beträgt: € 90. Davon bezahlst du 27,5% KESt: €24,75

Gewinn: € 90
Steuer: € 24,75
Ergebnis: € 65,25

  • KESt auf Dividenden

Beispiel: Du besitzt einen ETF und hast € 50 an Ausschüttungen (Dividenden) erhalten. Du bezahlst für diese Ausschüttung 27,5% KESt: € 13,75

Dividende: € 50
Steuer: € 13,75
Ergebnis: € 36,25

Die Höhe der KESt beträgt meist 27,5 % auf Kapitalerträge. Für Zinsen aus Sparbüchern & Griokonten beträge der Zinssatz 25% der Kapitalerträge.

Das bedeutet, dass fast ein Drittel der erzielten Gewinne an den Staat abgeführt werden muss. Das merken wir zumeist nur am Rande, denn bei der KESt handelt es sich um eine sogenannte “Abgeltungssteuer“. D.h. deine Bank oder dein Broker meldet in der Regel die abzuführende Steuer an das Finanzamt. Für dich fallen somit keine Aufgaben an. Du musst die Steuer nicht in deiner Steuererklärung anführen – was sehr praktisch ist.

2. Was bedeutet KESt-Verlustausgleich?

Nun, da wir wissen, was die KESt ist, kommen wir zur Verlustverrechnung. Die KESt-Verlustverrechnung ermöglicht es Anlegern, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen, um ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

Das bedeutet, dass, wenn du in einem Jahr Verluste aus deinen Investitionen erzielst, diese Verluste mit Gewinnen in verrechnet werden können, um deine Steuerlast zu verringern.

Beispiel:

Du hast 2021 einen Fonds für € 200 pro Stück gekauft. Du möchtest dich von diesem Fonds lösen, weil sich im Fonds Anteile von Unternehmen befinden, die mit Waffen handeln. Du verkaufst den Fonds zu einem Kurs von € 130 pro Stück. Für diesen Verlust in Höhe von € 70 beträgt die fiktive KESt -€19,25.

Angenommen du hast folgende KESt in diesem Jahr bezahlt:
KESt aus Kursgewinnen: € 24,75
KESt aus Dividenen € 13,75

So ergibt sich folgende Rechnung:

KESt aus Kursgewinnen: € 24,75
+ KESt aus Dividenden: € 13,75
– KESt aus Kursverlusten: -€19,25

KESt gesamt 2023: €19,25

 

 

Achtung!

Der Verlustausgleich funktioniert nur bei REALISIERTEN Verlusten. Dh. nur, wenn du deine Anteile tatsächlich verkauft hast.

3. Wie funktioniert der KESt-Verlustausgleich?

Die gute Nachricht: Bei einer inländischen Bank oder einem inländischen Broker funktioniert der Verlustausgleich wie von selbst. Die Bank oder der Broker gibt die Meldung an das Finanzamt weiter.

Aufgepasst bei einem Gemeinschaftsdepot: Hier funktioniert der Verlustausgleich in der Regel nicht automatisch von der Bank, sondern ist über deine Steuererklärung durchzuführen. Am besten setzt du dich dafür mit deinem Steuerberater oder mit einem Finanzcoach in Verbindung.

4. Tipps zur Optimierung

Wenn du deinen KESt-Verlustausgleich optimieren möchtest, gibt es einige Tipps, die du dabei beachten kannst:

  1. Diversifizierung deines Portfolios: Durch die Diversifizierung deiner Investitionen (Streuung deines Vermögens auf unterschiedliche Vermögenswerte) kannst du das Risiko von Verlusten reduzieren und deine Chancen auf Gewinne erhöhen.

     

  2. Verluste realisieren: Hast du Vermögenswerte, die Verluste ausweisen, dann überprüfe, ob du diese Verluste realisieren solltest, damit du deine KESt reduzieren kannst, indem du Verluste mit Gewinnen ausgleichst.

  3. Fristen im Auge behalten: Einen realisierten Verlust kannst du nicht in Folgejahre übertragen. Achte darauf, rechtzeitig deine Vermögenswerte zu verkaufen, wenn es notwendig sein sollte.

  4. Professionelle Beratung: Ein Steuerberater oder Finanzberater kann dir bei der Optimierung deiner Steuersituation und des Verlustausgleichs helfen.

EXTRA-TIPP:

Es ist nicht verboten, die veräußerten Kapitalanlagen nach einigen Tagen wieder zu kaufen. Wenn du z.B. von einem Fonds oder einem Unternehmen überzeugt bist, kannst du den Vermögenswert im Falle eines Verlustes verkaufen um steuerlich zu profitieren. Ein paar Tage später kaufst du die Vermögenswerte wieder und behältst sie im Portfolio.

FAZIT

Der KESt-Verlustausgleich ist ein wichtiger Aspekt des österreichischen Steuersystems, der es Anlegern ermöglicht, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen und so ihre Steuerbelastung zu reduzieren. Es ist wichtig, die Regeln des Verlustausgleichs zu kennen und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu holen, um die bestmöglichen steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.

Der KESt-Verlustausgleich erfolgt an und für sich automatisch bei der österreichischen Bank oder einem in Österreich ansässigen Broker. In der Steuererklärung ist nichts anzuführen, außer es handelt sich um ein Gemeinschaftsdepot.

Besondere Fristen für den Verlustausgleich gilt es nicht einzuhalten. Allerdings können Verluste nicht in Folgejahre übertragen werden. Daher macht es Sinn bis 27.12. des Jahres Verluste zu realisieren, wenn du sie gegen Gewinne des Jahres gegenverrechnen möchtest.

Hast du Fragen zu diesem Thema, buche dir gerne einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!

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Photo: Pixabay

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